Für die Gemeinde Lunzig, als Ortteil der Gemeinde Langenwetzendorf ist der Zweckverband Wasser/ Abwasser Zeulenroda für die Errichtung, den Betrieb bzw. den Unterhält wasserwirtschaftlicher Anlagen zur Versorgung und abwassertechnische Anlagen zur Entsorgung zuständig. Auf der Webseite des WAZ werden die Zusammenhänge erläutert, nachfolgend eine Linksammlung (Ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit / Keine Haftung für externe Links). Besonders interessant sind die Aufstellungen zu Gebühren, Beiträgen und Kosten.
Am 19.01.2023, 19:00 Uhr findet im Vereinsheim des Feuerwehrvereins Lunzig e.V. eine Öffentliche Ortteilratssitzung zu diesem Thema statt. Alle interessierten Einwohner sind hierzu recht Herzlich eingeladen.
- Allgemeines zum Verband
- Karte Verbandsgebiet mit abwassertechnischen Anlagen
- Mengenentwicklung im Bereich Abwasser seit 2000
- Einwohnerentwicklung seit 1997
- ERLÄUTERUNGSBERICHT UND ÜBERSICHTSPLÄNE DES ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPTES von 2015!
- Abwasserbeiträge
- Bei Einleitung von nicht vorgereinigtem Schmutzwasser in die Kanalisation mit anschließender Behandlung in der Zentralkläranlage und ohne mögliche öffentliche Niederschlagswasserentsorgung: 1,25 € pro m²gewichteter Grundstücksfläche. (Quelle www.zv-waz.de, Stand 27.12.2022)
- Kosten:
- Die Aufwendungen für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie für die Unterhaltung des Teils des Grundstücksanschlusses, der sich nicht im öffentlichen Straßenkörper befindet, sind dem Zweckverband in der jeweils tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. (Quelle www.zv-waz.de, Stand 27.12.2022)
- Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda Downloadlink
Auf der Webseite des WAZ (Auszug Webseite https://www.zv-waz.de/abwasser/abwasserbeseitigungskonzept vom 27.12.2022) steht zum Abwasserbeseitigungskonzept "Die Aufgabenträger der Abwasserentsorgung in Thüringen haben gemäß § 58a Thüringer Wassergesetz Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) zu erstellen und diese regelmäßig in Abständen von 6 Jahren fortzuschreiben.".
Weiterhin "...aus dem ABK ist ersichtlich, welche Maßnahmen zum Ausbau der Abwasserentsorgung vorgesehen sind. Diese sind gestaffelt in Zeitfenstern bis 2021, bis 2030 und schließlich bis zum Endausbau dargestellt. Außerdem sind auch die Grundstücke ausgewiesen, die dauerhaft eine dezentrale Abwasserreinigungsanlage (Kleinkläranlage) betreiben müssen. Die Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erfolgte durch öffentliche Auslage zur Einsichtnahme vom 16. März bis einschließlich 17. Juni 2015 in der Verwaltung des Zweckverbandes, Alleestraße 9 in 07937 Zeulenroda-Triebes.
Voraussichtlich ist im Jahr 2019 eine erneute Überarbeitung des ABK erforderlich, bei der die sich aus der Umsetzung des aktuellen ABK und ggf. neuer gesetzlicher Regelungen ergebenden Änderungen zu berücksichtigen sind.
Demnach wäre der WAZ seit 2019 wieder in der Pflicht dieses ABK zu Überarbeiten. Heute sind wir in den letzten Zügen des Jahres 2022. Unterdessen war in den vergangenen Monaten bereits ein Ingenieurbüro bei allen Einwohnern um die Situation der lokalen Entsorgung festzustellen. Demach plant der WAZ die Errichtung einer zentralen Kläranlage für die Ortsteile Lunzig, Kauern und Hain.